Standesamt Würzburg -Heiratsbüro-

Rückermainstraße 2

(Rathaus, 1. Stock, Zimmer 127 und 128)

 

Tel.: 0931 37 2411 (Zi. 128) und 2419 (Zi. 127)

Fax: 0931 37 3421
E-Mail: heirat@stadt.wuerzburg.de

 

Auskunft über vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Hinweise

Sie können eine Auflistung der Dokumente beantragen, die Sie zur Anmeldung der Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bei uns einreichen müssen.

 

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Würzburg für Sie nur zuständig ist, wenn Sie oder Ihre Partnerin / Ihr Partner im Stadtgebiet Würzburg oder den Gemeinden Randersacker, Reichenberg, Theilheim, Zell am Main wohnhaft sind. Falls Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner nicht über einen angemeldeten Wohnsitz in Würzburg verfügen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das für Sie zuständige Standesamt Ihres Wohnsitzes.

 

Ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland wird nur ausgestellt, wenn mindestens ein Ehegatte deutscher Staatsbürger ist.

 

Die schriftliche Auskunft, welche Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung bzw. zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25 Euro und wird als Vorschuss erhoben. 

 

Die Auskunftsgebühr wird Ihnen im Falle der späteren Anmeldung der Eheschließung bzw. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses auf die dafür anfallende Bearbeitungsgebühr angerechnet. Im Übrigen ist eine Rückerstattung der Auskunftsgebühr ausgeschlossen.

Angaben Eheschließende*r 1

Bitte geben Sie die Kontaktdaten von Partner*in 1 ein

Angaben zur 1. Ehe/Partnerschaft:

Angaben zur 2. Ehe/Partnerschaft:

Angaben zur 3. Ehe/Partnerschaft:

Angaben zur 4. Ehe/Partnerschaft:

Angaben Eheschließende*r 2

Bitte geben Sie die Kontaktdaten von Partner*in 2 ein

Angaben zur 1. Ehe/Partnerschaft:

Angaben zur 2. Ehe/Partnerschaft:

Angaben zur 3. Ehe/Partnerschaft:

Angaben zur 4. Ehe/Partnerschaft:

Antragsabschluss

Gebühren

Für die schriftliche Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an. Diese Gebühr wird bei einer späteren Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses angerechnet.

Kontaktdaten
Hinweise

Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen in der Bearbeitung oder unzutreffender Auskunft führen. Nachforderungen von Unterlagen können die Folge sein.

 

Wissentlich falsche Angaben im Eheschließungsverfahren, vor allem zum Familienstand, können aufgrund einer erfolgten Eheschließung als Straftat verfolgt werden.