Standesamt Würzburg -Heiratsbüro-
Rückermainstraße 2
(Rathaus, 1. Stock, Zimmer 127 und 128)
Tel.: 0931 37 2419 (Zi. 127) und 2411 (Zi. 128)
Fax: 0931 37 3421 E-Mail: heirat@stadt.wuerzburg.de
wuerzburg.de/heiraten
Bitte verwenden Sie dieses Online-Formular, wenn Sie beabsichtigen innerhalb der nächsten sechs Monate
beim Standesamt Würzburg zu heiraten (auch, wenn Sie bereits einen Trautermin reserviert haben).
bei einer der folgenden Gemeinden die Ehe zu schließen: Randersacker, Reichenberg, Theilheim, Zell am Main.
bei einem anderen deutschen Standesamt die Ehe zu schließen.
Das Standesamt Würzburg ist zur Anmeldung der Eheschließung zuständig, wenn ein künftiger Ehegatte mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Stadtgebiet oder in einer der aufgeführten Gemeinden wohnhaft ist. Falls Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner nicht über einen angemeldeten Wohnsitz in Würzburg verfügen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an das für Sie zuständige Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit bitten wir zunächst „hier“ eine Auskunft über die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen zu beantragen.
Bitte alle Vornamen eingeben.
Ausländische Staatsbürger bitten wir um individuelle Kontaktaufnahme
Erlaubte Formate: JPG, JPEG, PDF und PNG
Maximal mögliche Dateigröße: 3.00 MB
Ausländische Staatsbürger bitten wir um Individuelle Kontaktaufnahme
Kind 1:
Kind 2:
Kind 3:
Kind 4:
Kind 5:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen eine verbindliche Terminreservierung erst vornehmen können, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Ehevoraussetzungen geprüft sind.
Historischer Trausaal im 1. Stock des Würzburger Rathauses
Wappensaal im 1. Stock des Würzburger Rathauses
Wenzelsaal im Grafeneckart-Turm
(Empfehlung: mind. 2 Stück - Gebühr 12,00 Euro je Exemplar)
Für die Reservierung Ihres Wunschtermins ist ein Betrag in Höhe von 50,00 Euro zu hinterlegen. Bei Durchführung der Trauung am reservierten Termin, erfolgt eine Gutschrift auf die entstehenden Bearbeitungsgebühren
Bei einer Terminverschiebung oder Terminabsage erfolgt keine Erstattung des hinterlegten Betrages. Es entsteht kein Regressanspruch gegenüber dem Standesamt.