Stadt Würzburg
Fachabteilung Ordnungsaufgaben

Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel.: 0931 37 3692
E-Mail: volksfeste@stadt.wuerzburg.de

 

Bewerbung für die Würzburger Volksfeste

Einstieg
Auswahl Volksfest Angaben Bewerber
Angaben Geschäft
Weitere Angaben Geschäft
Angaben mitgeführte Fahrzeuge
Kosten
Überprüfen und Absenden

Hinweise

Bitte verwenden Sie dieses Online-Formular, wenn Sie sich für das Frühjahrs- oder das Kiliani-Volksfest in Würzburg bewerben möchten.

 

Nach dem Ausfüllen des Formulars können Sie eine Zusammenfassung Ihrer Bewerbung als PDF-Datei herunterladen. 

 

Informationen zur Zahlung der Bewerbungsgebühr erhalten Sie am Ende des Bewerbungsformulars.

 

Bei Fragen zum Online-Formular wenden Sie sich bitte per E-Mail an volksfeste@stadt.wuerzburg.de oder telefonisch unter 0931 / 37-3692.

Auswahl Volksfest
Angaben zum Bewerber
Angaben zum Geschäft

Welcher Grundform beschreibt Ihr Geschäft am besten?

Tragen Sie bitte die zuletzt durchgeführte Modernisierungsmaßnahme ein.

Die angegebenen Maße des Standes schließen die Auslagen und sämtliche Überstände (z.B. Deichsel) ein und dürfen nicht überschritten werden.

Stromanschluss

Anschlüsse aussschließlich gemäß VDE Vorschrift erlaubt.

Wasseranschluss

Weitere Angaben zum Geschäft
Preisangaben Fahrgeschäfte

Angaben zu Fahr-/Eintrittspreisen in € (bei Fahrgeschäften, Laufgeschäften, etc.) 
Bitte beachten Sie, dass alle Preisangaben vollständig ausgefüllt werden müssen, da unvollständige Angaben nicht berücksichtigt werden können.

Preisangaben Spielgeschäft, Imbisse und Sonstiges

Laden Sie hier eine Preisliste hoch.

LED-Beleuchtung, Bioprodukte, etc.

Genaue Beschreibung des Geschäfts

Fügen Sie Ihrer Bewerbung Unterlagen mit technischen Daten, Fotos, Skizzen, etc. Ihres Geschäfts bei.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung Unterlagen mit technischen Daten, Fotos, Skizzen, etc. Ihres Geschäfts bei.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung Unterlagen mit technischen Daten, Fotos, Skizzen, etc. Ihres Geschäfts bei.

Angaben zu mitgeführten Fahrzeugen
Kosten

Für die Bearbeitung der Bewerbungen erhebt die Stadt Würzburg Gebühren nach dem Bayerischen Kostengesetz. Für jede Bewerbung ist ein Betrag i. H. v. 15,00 Euro pro Volksfest im Anschluss an den Online-Antrag zu entrichten.


Bei Bewerbungen ohne Bewerbungsgebühr besteht kein Anspruch auf Bearbeitung.

 

Bargeld und Schecks werden nicht angenommen.

Erklärungen

Reisegewerbekarte

 

Um ein Reisegewerbe auszuüben, ist eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Diese Karte muss vom Gewerbetreibenden stets während der Ausübung des Gewerbes mitgeführt werden. Das Fehlen einer Reisegewerbekarte beim Beginn der Gewerbetätigkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Gemäß § 55a der Gewerbeordnung (GewO) sind bestimmte Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Dazu gehören unter anderem:

Der Vertrieb von selbst gewonnenen Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus sowie der Imkerei.
Die Ausübung eines Reisegewerbes in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, sofern es sich um den Wohnsitz des Gewerbetreibenden oder die betriebliche Niederlassung handelt.
Der Verkauf von Lebensmitteln oder anderen täglichen Bedarfswaren von einer mobilen Verkaufsstelle aus, sofern dieser Vertrieb an derselben Stelle in regelmäßigen, kürzeren Abständen erfolgt.
Das Anbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten.
In einigen Fällen kann gemäß § 55c der GewO eine Anzeige beim Gewerbeamt erforderlich sein. Wenn das Gewerbe jedoch an einem festen Standort betrieben wird, muss in jedem Fall eine Gewerbeanzeige erfolgen.

Um ein Reisegewerbe auszuüben, ist eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Diese Karte muss vom Gewerbetreibenden stets während der Ausübung des Gewerbes mitgeführt werden. Das Fehlen einer Reisegewerbekarte beim Beginn der Gewerbetätigkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Gemäß § 55a der Gewerbeordnung (GewO) sind bestimmte Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Dazu gehören unter anderem:

Der Vertrieb von selbst gewonnenen Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaus sowie der Imkerei.
Die Ausübung eines Reisegewerbes in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, sofern es sich um den Wohnsitz des Gewerbetreibenden oder die betriebliche Niederlassung handelt.
Der Verkauf von Lebensmitteln oder anderen täglichen Bedarfswaren von einer mobilen Verkaufsstelle aus, sofern dieser Vertrieb an derselben Stelle in regelmäßigen, kürzeren Abständen erfolgt.
Das Anbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten.
In einigen Fällen kann gemäß § 55c der GewO eine Anzeige beim Gewerbeamt erforderlich sein. Wenn das Gewerbe jedoch an einem festen Standort betrieben wird, muss in jedem Fall eine Gewerbeanzeige erfolgen.

Haftpflichtversicherung

 

Prüfbuch

Anerkennung der Anmeldebedingungen

Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführerwechsel oder sonstige Änderungen in der Geschäftsbefugnis sind der Stadt Würzburg, Fachabteilung Ordnungsaufgaben unverzüglich zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen anzuzeigen.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Zur Bearbeitung Ihres Antrags und zur Durchführung der Veranstaltung benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten, die wir mit diesem Bewerbungsformblatt erheben.

 

Sie können Ihre Einwilligung auch verweigern.
In diesem Fall kann Ihre Bewerbung jedoch nicht berücksichtigt werden.

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Damit Sie für andere Dritte (z.B. Post- und Paketzusteller, andere Veranstalter, Medien) erreichbar sind, werden folgende Daten an diese weitergegeben:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Art des Geschäfts
  • Foto Geschäft
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