Informationen zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung

Arten von Sozialwohnungen

„normale“ Sozialwohnungen

 

Sie erhalten Wohnungsangebote von der Stadt Würzburg, sofern eine passende Wohnung frei wird und Sie einkommensmäßig Anspruch haben.

EOF-Wohnung I, II, III

EOF Stufe I:

Sie erhalten Wohnungsangebote von der Stadt Würzburg, sofern eine passende Wohnung frei wird und Sie einkommensmäßig Anspruch haben.
 

EOF Stufe II + III:

Sie können sich mit dem Wohnberechtigungsschein selbst auf geeignete Wohnungen bewerben.

Modernisierte Wohnungen

 

Sie können sich mit dem Wohnberechtigungsschein selbst auf geeignete Wohnungen bewerben.

Sofern Sie im Stadtgebiet Würzburg gemeldet sind, können wir Ihnen den Wohnberechtigungsschein ausstellen und Sie können sich selbst auf geeignete Wohnungen bewerben.
 

Wenn Sie nicht im Stadtgebiet Würzburg gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt / Ihre zuständige Stadt.

Im Stadtgebiet Würzburg gibt es zwei verschiedene Verfahren, die abhängig von Ihrem Einkommen sind.

Wohnberechtigungsschein

 

Je nach Einkommen wird Ihnen eine Stufe zugeordnet (EOF-Stufe II oder III) und Sie können sich selbst auf Sozialwohnungen der jeweiligen Stufe und modernisierte Wohnungen bewerben. (z. B. im Internet)

 

Vormerkung (= Benennungsrecht der Stadt Würzburg)

 

Dieses Verfahren gilt für die „normalen“ Sozialwohnungen und EOF Wohnungen der Stufe I.

Die Stadt Würzburg versendet an mindestens fünf dringliche Personen Wohnungsangebote und der jeweilige Vermieter entscheidet sich für eine der Personen.

In beiden Fällen muss das gleiche Antragsformular ausgefüllt werden. Das jeweilige gewünschte Verfahren kann oben links im Formular angekreuzt werden. Beide Verfahren sind für ein Jahr gültig und kosten 15,00 €.

Sie erhalten die so genannte „Bestätigung über die Vormerkung“ (=Vormerkbescheid) und sind bei uns nach Dringlichkeit gelistet. Anschließend muss eine Gebühr von 15,00 € überwiesen werden. Nun heißt es abwarten und hoffen, dass bald eine passende Wohnung frei wird und die Stadt Würzburg Sie vorschlagen kann.

Sie erhalten den Allgemeinen Wohnberechtigungsschein für Ihre entsprechende EOF-Stufe und eine Aufforderung, die Gebühr von 15,00 € zu zahlen. Nun können Sie sich  selbst auf Wohnungen bewerben.

Ablauf des Benennungsverfahrens: Eine Sozialwohnung wird frei

Der jeweilige Vermieter meldet der Stadt Würzburg, dass eine Wohnung frei wird.

Daraufhin schlägt die Stadt Würzburg dem Vermieter die ersten dringlichsten Personen vor.

 

Sollten Sie dabei sein, erhalten Sie ein Wohnungsangebot mit den wichtigen Grunddaten per Post.

Anschließend müssen Sie sich mit dem Vermieter telefonisch in Verbindung setzen bzw. ihm per E-Mail Unterlagen zukommen lassen. Lesen Sie sich bitte für genauere Informationen unser Wohnungsangebot genau durch.

Bitte achten Sie auf die Frist, bis wann Sie sich bei dem Vermieter melden sollen.

 

Anschließend setzt sich der Vermieter mit Ihnen in Verbindung.

Die Stadt Würzburg hat nichts mit der Besichtigung / dem Besichtigungstermin zu tun.

Der Vermieter wählt Sie.

 

Die Stadt Würzburg muss auf die Rückmeldung vom Vermieter warten.

Anschließend wird ein so genannter Benennungsbescheid erstellt. Dieser kostet erneut 15,00 € Gebühr.

Nun kann der Mietvertrag abgeschlossen werden.

Handelt es sich um eine EOF-Wohnung?

à Ca. zwei Monate vor Mietbeginn kann der EOF-Zuschuss bei der Stadt Würzburg beantragt werden.

Der Vermieter entscheidet sich für eine andere vorgeschlagene Person.

 

Schade… nun müssen wir abwarten, bis wieder eine geeignete Wohnung frei wird und Sie vorgeschlagen werden können.

Sie erhalten ein Anhörungsschreiben, mit der Bitte, der Stadt Würzburg bis zu einer genannten Frist mitzuteilen, warum Sie die Wohnung abgelehnt haben / Sie sich nicht gemeldet haben.

Gegebenenfalls werden Sie für neun Monate gesperrt!

Sie melden sich mit triftigem Grund:

Es wird von der Sperre abgesehen.

Sie melden sich gar nicht oder ohne triftigen Grund: SPERRE (für neun Monate)