Fachabteilung Steuern, Gebühren Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg Tel.: 0931 37 32 33 E-Mail: hundesteuer@stadt.wuerzburg.de
Im Laufe der Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
Anmeldung mt Bürgerkonto
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.
Weiter ohne Anmeldung
Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?
Vertrauensniveau der Authentifizierung
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
IdentitaetsPruefer
Quelle der Identitätsprüfung
(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)
Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.
Steuerfeld (persönliche Daten)
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Anrede
Titel
Vorname*
Nachname*
Adresse*
PLZ*
Ort*
E-Mail*
De-Mail
Telefon
Geburtsdatum
Geburtsname
Geburtsort
Hunderasse (bei Mischlingen bitte bekannte Rassen angeben)*
Kampfhund bzw. Mischling (Kategorie I + II)*
Dabei spielt ein bestandener Wesenstest keine Rolle.
Wurfzeitpunkt*
falls nicht bekannt, bitte den ungefähren Zeitpunkt angeben.
Geschlecht*
Farbe*
Chipnummer
Beginn der Hundehaltung in Würzburg*
Halterwechsel?*
Vorbesitzer*
Anschrift*
Zuzug nach Würzburg? *
Jahr der letzten Hundesteuerzahlung
Gemeinde/Stadt der letzten Zahlung
Höhe der letzten Zahlung
Nachweis*
Erlaubte Formate: JPG, JPEG, PDF und PNG
Maximal mögliche Dateigröße: 2.50 MB
Wird eine Steuerermäßigung beantragt?
Grund der Beantragung
Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
Als Weiler gilbt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
Für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 58 der Landesverordnung zur Ausübung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBl S. 343) mit Erfolg abgelegt haben.
Wird eine Steuerbefreiung beantragt?
Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen.*
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Fachbereich Finanzen und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben des Fachbereichs Finanzen. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter https://www.wuerzburg.de/519037 oder erhalten Sie in der Fachabteilung Steuern und Gebühren.