Stadt Würzburg
Fachabteilung für Ordnungsaufgaben

Domstr. 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 37 36 92
E-Mail: gewerbe@stadt.wuerzburg.de

 

Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag

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Angaben zur Verkaufsstelle
Angaben zur geplanten Öffnung der Verkaufsstelle

Hinweis: max. 4 pro Kalenderjahr, mindestens 14 Tage im Voraus

optional, z. B. "Herbstaktion", "Saisonstart"

Hinweise

  • Ein individueller Verkaufsabend darf höchstens vier Mal pro Kalenderjahr je Betrieb durchgeführt werden.
  • Die Anzeige muss mindesten 14 Tage vor dem geplanten Termin bei der Stadt eingehen.
  • Bitte beachten Sie: Diese Anzeige bezieht sich ausschließlich auf die Ladenöffnung. Für Sondernutzungen im öffentlichen Raum, gaststättenrechtliche Genehmigungen oder weitere Veranstaltungen sind separate Anträge erforderlich.
  • Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Lärmschutz und zur Nachtruhe. Besonders bei Musikdarbietungen, Veranstaltungen  im Außenbereich oder größeren Besucherzahlen  ist auf das Umfeld Rücksicht zu nehmen.
  • Nicht zulässig sind individuelle Verkaufsabende an Sonn- und Feiertagen sowie an sogenannten stillen Tagen gemäß Bayerischem Feiertagsgesetz (z. B. Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag, Heiliger Abend).
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